import PdfPreview from ”../../components/PdfPreview.astro”;
Der BVDG hat das Anerkennungsverfahren für die Lizenzerstellung sowie Lizenzverlängerung im Bereich der A-, B- und C-Lizenz Leistungssport und Gewichtheben bzw. Kraft und Fitness modifiziert.
Ab sofort ist eine Vereinszugehörigkeit gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Ab sofort müssen alle Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber für eine Verlängerung einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein (nicht älter als zwei Jahre) nachweisen.
Martin Zawieja, Lehrwart GVNRW